Girokonto

Nachfolgend finden Sie einen Kurzüberblick zum Girokonto, d.h. was es im normalerweise beinhaltet und was bei der Benutzung zu beachten ist.

Definition

Das Girokonto (Ital. Giro: Kreis) ist ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und wird von einem Kreditinstitut geführt, z.B. eine Bank oder Sparkasse. Zahlungen werden zu Gunsten bzw. zu Lasten des Girokontos gebucht. Über das Girokonto kann in Form von Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Daueraufträgen, Lastschriften etc. jederzeit verfügt werden. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder an Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.

Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten. z.B. der Maestro-Karte.

Geschichte

Vor der flächendeckenden Einführung des Girokontos wurden Löhne und Gehälter bar mit sog. Lohntüten ausbezahlt. Viele der heute bargeldlos beglichenen regelmäßigen Zahlungen (z.B. Mieten o.ä.) wurden bar beglichen. Ab 1906 bot die PTT der Schweiz Girokonten unter der Bezeichnung „Postscheckdienst“ an. Heute wird die Auszahlung der Gehälter sowie die meisten Zahlungen über Girokonten veranlasst.
Das Girokonto ist heute Dreh- und Angelpunkt nicht nur für Bankdienstleistungen, weshalb die Kreditwirtschaft die soziale Bedeutung des Girokontos anerkennt, dass ein Girokonto eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt.

Aus diesem Grund besteht seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), wonach alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen. Mit der ZKA-Empfehlung „Girokonto für jedermann“ erklären sich die Banken bereit, jeder Person grundsätzlich – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen – auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Bareinzahlungen und -auszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht.

Die Einrichtung eines Girokontos ist auch für Minderjährige, über die Erziehungsberechtigten, möglich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Altersbeschränkung besteht nicht. Das frühestmögliche Alter für eine Kontoeröffnung wird von Bankinstituten in ihren AGB geregelt.

Überziehungskredit

Vom „Überziehen des Kontos“ ist die Rede, wenn das Guthaben nicht ausreicht die Verfügungen abzudecken, man mit anderen Worten zumindest temporär „mehr ausgibt als das Girokonto hergibt“. In diesem Fall gewährt die Bank einen Kredit, den man Dispositionskredit nennt, umgangssprachlich auch gerne „Dispo“ genannt. Der Dispositionskredit wird vertraglich vereinbart, bei Neueröffnung eines Girokontos beträgt er entweder eine bestimmte Summe oder bezieht sich auf einen Faktor, der sich beispielsweise auf die monatlichen Einkünfte des Kontoinhabers bezieht. Im Nachhinein kann der Dispositionskredit individuell mit der Bank vereinbart werden.

Für eine über den Dispositionskredit hinaus gehende Überziehung des Kontos bedarf es zusätzlicher Vereinbarungen mit der Bank, Voraussetzung ist hier außerdem eine entsprechende Bonität. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Dispositionskredit besteht.

Kosten und Verzinsung

Viele Banken verlangen für die Führung eines Girokontos eine pauschale Kontoführungsgebühr, andere erheben je Buchung einen bestimmten Betrag.
Das Guthaben wird auf dem Girokonto meist überhaupt nicht oder nur sehr gering verzinst. Die Zinsen die bei einer Überziehung fällig werden, sind dagegen relativ hoch. Während vor einigen Jahren Girokonten oft nur für Schüler, Auszubildende und Studenten kostenlos waren, gibt es heute zahlreiche Banken, die generell kostenlose Girokonten anbieten. Oft handelt es sich hierbei um Angebote von Direktbanken. Vergleiche einzelner Banken und ihrer Angebote sind unbedingt zu empfehlen.